Hausordnung

Hausordnung der Universität des 4ten Lebensalters und der Post-Mortem-Sommer-Universität Hannover


Diese Hausordnung ist gültig auf dem gesamten Universitätsgelände auch im Außenbereich.

- Aus Rücksicht auf Studentinnen und Studenten vampirischer Herkunft ist die Verwendung von Knoblauch untersagt. Kreuze müßen vor Betreten des Universitätssgeländes an der Pforte in Verwahrung gegeben werden. Wir bitten dies nicht als Einschränkung der Religionsfreiheit mißzuverstehen.

- VampirInnen ist das Beißen des menschlichen Tagespersonals der Universität untersagt.

- Wehrwölfinnen und Wehrwölfen ist das Anheulen des Mondes in der direkten Umgebung der Wohnheime Werktags zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr untersagt.

- Zombies, die Körperteile verlieren, haben, ohne Aufforderung, diese selbstverantwortlich einzusammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen. Außerdem ist das Essen von Menschenfleisch nur zu den Essenszeiten erlaubt, in den Vorlesungen und Seminaren ist dies zu unterlassen.

Diese Hausordnung gilt mit den Tag ihrer Einsetzung für alle Studierenden und Besucherinnen und Besucher der Universität des 4ten Lebensalters.

Hannover, den 14.2.2016









































Die Post-Mortem-Sommer-Universität Hannover ist eine gemeinschaftliche Institution der Universität des 4ten Lebensalters, der Nosferatu-Stiftung und der Gesellschaft zum Abbau der Vorurteile gegen Vampirismus in Norddeutschland.




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Aktualisiert 30.04.2016




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