Die Verträge von Lissabon & die Gesetzespraxis
der EU-Nomenklatura

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Die Verträge von Lissabon

Nach dem Scheitern der EU-'Verfassung'1 an den Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden wurden weitestgehend die gleichen Bestimmungen mit einigen sprachlichen Retuschen (z.B. Hoher Repräsentant statt Außenminister) Ende 2007 erneut unter dem neuem Namen - Die Verträge von Lissabon2 - zur Abstimmung gestellt. Auch die Charta der Grundrechte wurde mit minimalen Veränderungen vom EU-Parlament ratifiziert3.
Diesmal wurden Volksabstimmungen über die Verträge, soweit möglich, ausgeschlossen. Nur in Irland war dies nicht möglich. Aber auch nach erneuter Niederlage in einer Volksabstimmung in Irland 2008 kam es zu keinerlei politisch kritischem Diskurs über die politische Ausrichtung der Vertragstexte. Nicht die neoliberale, antidemokratische und militaristische Grundausrichtung wurde hinterfragt, sondern die WählerInnen wurden kritisiert, die es wiederum gewagt hatten, die Vorlage ihrer Regierungen abzulehnen.
Allein schon dies Verhalten beweist, daß die Kritik an der autoritär-technokratischen Ausrichtung der EU nicht völlig ohne Grund existiert.
Die Verträge wurden mit einigen kleinen Retuschen, d.h. Ausnahmeregelungen für Irland, und mit massivem Druck auf die WählerInnen in Irland einfach erneut zur Abstimmung gestellt. In der Manier von Plebisziden autoritärer Staaten wurde so eine neoliberale Rechtsordnung in der EU durchgedrückt.

Nun gibt es eine ganze Reihe PolitikerInnen, die genau dies bestreiten und den KritikerInnen eine Fehlinterpretation vorwerfen. Zum Beispiel Sylvia-Yvonne Kaufmann von der EU-Fraktion der Partei Die Linke, die behauptet, die Verträge wären ein Fortschritt für die ArbeitnehmerInnenrechte.
Tatsächlich kommt es bei der Interpretation wesentlich darauf an, welche Teile der Verträge zitiert werden und von welcher daraus zu erwartenden Gesetzesrealität ausgegangen wird. Gesetze sind komplexe Texte, die wie alle komplexen Texte vielfältig interpretierbar sind, und deren Interpretation sich abhängig vom Bezugsrahmen radikal ändern kann (Z.B. Die Interpretationen der Bibel als sehr altem Gesetzestext). So haben sich auch bestimmte Interpretationen der Verfassung der BRD durch das Verfassungsgericht in der BRD im Laufe der Zeit massiv verändert (Z.B. bzgl. Auslandseinsätzen des Militärs).
Entscheidend ist nicht der Vertragstext, er ist nur ein Symbol, relevant ist die zu erwartende Gesetzespraxis. Die Gesetzespraxis ist aber abhängig von den EntscheidungsträgerInnen und kann durchaus diametral entgegengesetzt zum Gesetz sein. Um ein Gesetz zu beurteilen ist also der politisch-bürokratische Kontext, durch den die Gesetzesausführung bestimmt wird, zentral. Dieser Kontext bestimmt letztendlich die Gesetzesrealität.

Dieser politisch-bürokratische Kontext innerhalb der EU soll deshalb hier zuerst kritisch untersucht werden.




Die EU-Nomenklatura, ihr Selbstverständnis und ihre Entscheidungsfindungsprozesse

Es gibt eine Unzahl an Publikationen zur Korruption und Lobbyismus auf EU-Ebene4 und einige NGO's5, die sich allein diesem Thema verschrieben haben. Die Rede von korrupten EU-BürokratInnen ist populär und auch dies ist ein Grund ihr zu mißtrauen. Denn die Mainstreammedien, z.B. Der Spiegel und Die Zeit, die diesen Populismus bedienen, sind selbst Teil der Nomenklatura. Korruption und illegitimer Lobbyismus sind zwar ein reales Problem auf der Ebene der EU, dies würde aber auch von den Mitgliedern der EU-Nomenklatura nicht bestritten6 und Kontroll- und Sanktionsmechanismen werden Stück für Stück ausgebaut. Wenn ein einzelner Konzern sich durch Bestechung oder verdeckte Einflußnahme Vorteile gegenüber anderen Konzernen verschafft, wird dies auch von der EU-Nomenklatura als illegitim begriffen.
Diese Form illegaler Vorteilsnahme ist auch nicht entscheidend für die Ausrichtung der EU-Politik insgesamt. Darum geht es hier deshalb auch nicht, sondern um das ganz legale alltägliche Selbstverständnis in den EU-Entscheidungsstrukturen, daß die Interessen der Konzerne als Allgemeininteresse begreift.

Die EU-Bürokratie behandelt als die eigentlichen demokratischen Subjekte nicht die BürgerInnen sondern die Konzerne. Wenn von Freiheit die Rede ist, dann ist damit die Freiheit des UnternehmerInnentums gemeint, der freie Warenverkehr, der freie Zugriff auf die optimal ausbeutbaren und billigsten Arbeitskräfte (ArbeitnehmerInnenfreizügigkeit) und die Freiheit Produktionsstandorte beliebig gegeneinander auszuspielen (Dienstleistungs- und Ansiedlungsfreiheit). Entsprechend steht der Schutz dieser Subjekte, also der Konzerne, im Mittelpunkt von Recht- und Rechtsetzungspraxis der EU7, vor allem der Schutz der Konzerne gegenüber den BürgerInnen und ihren Ansprüchen8.
Diese Verdrehung des Freiheitsbegriffs durchzieht auch den Text der EU-Charta der Grundrechte und der Verträge von Lissabon.

Um zu begreifen, wie dies zustande kommt, ist es notwendig sich Herkunft, Struktur und Alltag der technokratischen EU-'Elite' vor Augen zu führen.

Dabei geht es auch hier nicht um 'gut' oder 'böse', und auch eine Verschwörungstheorie über die Superreichen, wie sie z.B. H.J. Krysmanski im Auftrag von Sahra Wagenknecht liefert9, ist nicht hilfreich. Plutokratien und Superreiche, die im Hintergrund die Fäden ziehen, gehören einem simplizistischen mechanistischem Weltbild an, daß die realen strukturellen und komplexen Zusammenhänge eher verschleiert. Die Möglichkeit, gezielt manipulativ Gesellschaftsentwicklungen zu steuern, wird hier bei weitem überschätzt. Moderne Gesellschaften sind für zentralistische Steuerungsmodelle längst zu ausdifferenziert und in sich widersprüchlich. Das sollten gerade die Fraktionen der Linken, die an dieser Steuerbarkeitshybris mit dem Realsozialismus schon einmal massiv gescheitert sind, begriffen haben.

Vielmehr geht es darum zu begreifen wie spezifische Strukturen der Ausbildung, Rekrutierung und der Arbeitsverhältnisse der EU-Nomenklatura zur (Re)Produktion eines Selbstverständnisses führen, daß weitestgehend identisch mit den Interessen spezifischer Kapitalfraktionen ist.


- Einstellungen der EU-Nomenklatura

Die EU-BürokratInnen begreifen sich, laut empirischen Untersuchungen10, apolitisch und primär als Fachleute, die für die objektiv 'besten' Lösungen eintreten, unabhängig von politischen Erwägungen. Dies ist für BeamtInnen, die direkt politischen Entscheidungsfindungsprozessen zuarbeiten, natürlich völlig absurd, ist doch jede Einschätzung wesentlich von politischen Vorannahmen bestimmt. Und 'zufällig' sind fast alle Entscheidungen im Interesse der Konzerne und gegen ArbeitnehmerInnen gerichtet. Das heißt von den EU-BürokratInnen wird offensichtlich die hegemoniale neoliberale Ideologie zur Wahrheit schlechthin verabsolutiert, nur so ist die 'zufällige' Koinzidenz der zum 'objektiv Notwendigen' verklärten politischen Entscheidungen mit Konzerninteressen zu begreifen. Entsprechend ergeben Umfragen, daß die EU-'Eliten' erheblich asozialer und militaristischer eingestellt sind als die EU-Bevölkerung. So fordern über 62% der EU-BürgerInnen mehr Anstrengungen der EU um die soziale Gerechtigkeit (social inclusion) innerhalb der EU zu stärken. Die 'Eliten' in der EU-Kommission lehnen dies mehrheitlich ab, weniger als 30% stimmen einer solchen Forderung zu. Gleichzeitig fordern fast 70% dieser EU-'Eliten' eine Ausweitung der EU Militärpolitik im Gegensatz zu 43,6% der Bevölkerung. Diese Unterschiede ziehen sich durch fast alle Bereiche. Politiken, die den Konzernen nutzen und Großmachtgelüste der EU befördern, werden einseitig von den 'Eliten' durchgesetzt gegen die Interessen der Bevölkerung, während die Interessen der Bevölkerung für eine Stärkung sozialer Aspekte mißachtet werden. Da sich viele BeamtInnen des Bruchs ihrer Anschauungen mit der Mehrheit der BürgerInnen der EU durchaus bewußt sind, fordern konsequenterweise auch die meisten, politische Entscheidungen noch weiter zu entdemokratisieren und in Fachgremien zu verlagern, daß heißt ein Mehr an eigener Entscheidungskompetenz und einen stärkeren Abschluß der EU-Kommission gegen äußere Einflüsse. Auch eine politische Streitkultur, die Basis jeder Demokratie, wird zu Gunsten eines simulierten Fachkonsens abgelehnt.11 Besonders bedenklich ist auch der Korpsgeist, der aus vielen Antworten spricht. Die EU-BeamtInnen begreifen sich selbst als elitäre, solidarische Gemeinschaft. Die Aussagen erinnern an das Selbstverständnis von Militäreinheiten oder eines Polizeichors. Die EU-BeamtInnenschaft funktioniert zum Teil als totalitäre geschlossene Institution. Zentraler Bezugspunkt sind andere EU-BeamtInnen. Dies wird durch das harte Auswahlverfahren, starke Hierarchien mit massivem Druck und durch die soziale Isolierung der BeamtInnen in Brüssel bedingt. Solche totalitären Institutionen waren in der Geschichte aber immer wieder Ausgangspunkt schwerster Menschenrechtsverletzungen und totalitärer Herrschaft. Im Gegensatz zu Polizei und Militär steht die EU-Kommission mit ihrem BeamtInnenapparat heute bereits an der Spitze der Machthierarchie, dies läßt für Krisensituationen Schlimmes fürchten - eine totalitäre Herrschaft selbstbezogener TechnokratInnen -. Zur Zeit fehlt es der EU dafür zum Glück noch an realen Machtmitteln (EU-Polizei/EU-Militär/Nationale EU-Behörden).


- Abhängigkeiten und Karrieren in der EU

Ein Großteil der Personals der EU-Bürokratie stammt von 'Elite'-Ausbildungseinrichtungen in Europa. Dadurch wird bereits vorab ein hohes Maß an herrschaftsaffirmativer Stromlinienförmigkeit durch die Ausbildung sichergestellt. Während in der Gesamtheit des europäischen Hochschulsystems vereinzelt auch gesellschaftskritische Ansichten Fuß gefaßt haben und zum Teil auch eine Demokratisierung der Wissenschaften diskutiert wird, sind die 'Elite'-Einrichtungen von einer solchen grundsätzlichen Infragestellung des 'Elite'-Denkens und von der Forderung der gesellschaftlichen Öffnung der Wissenschaften und der Universitäten nach wie vor real unbeeinflußt. Nach wie vor wird hier dem Mythos der technokratischen Fachkompetenz gehuldigt. Die hier Ausgebildeten verstehen sich nicht als AuftragnehmerInnen der Gesellschaft, nicht als Ausführende demokratischer politischer Entscheidungsprozesse, und sie verstehen ihre Arbeit nicht als Teil basisdemokratischer Prozesse, sondern sie imaginieren sich als technokratische Führungs'elite'.
Typisch für eine solche Einrichtung der Reproduktion 'elitären' Herrschaftsdenkens als Wissenschaftstradition ist die LSE (London School of Economics). Typisch für die AbsolventInnen ist, daß sie sich auf Grund der imaginierten Fachkompetenz zum Führen berufen fühlen.

Der politische Streit als Basis demokratischer Entscheidungen wird durch einen technokratischen Totalitarismus der Wissenden ersetzt. Dies gilt auch für die Ausbildung an dem spezifisch als Ausbildungsinstitution für den Nachwuchs der EU-Nomenklatura geschaffenen Collége d'Europe. In einer von extremen Konkurrenzdruck geprägten verschulten Ausbildung werden hier 'ExpertInnen' produziert.12

Konkurrenzdruck steht auch hier für Gleichschaltung, Gleichschaltung ist die Voraussetzung für Konkurrenz. Wie im Sport (z.B. Formel 1, Radrennen, usw.) ist die Gleichschaltung (bis zur Form der Fahrgestells) auch hier die Voraussetzung um Vergleichbarkeit zu erreichen.
Dem gegenüber müßte eine Bildungsinstitution, die Freiheit, Intellektualität, Individualität und Kreativität und damit ein demokratisches Selbstverständnis fördern wollte, gerade ein freiheitlich interessiertes nicht konkurrentes Umfeld schaffen, da auf Grund der Unvergleichbarkeit der individuellen Leistungen ein konkurrentes System absurd würde und Konkurrenz individuelles Ausprobieren, 'Umwege', abwürgen würde.

Die Gleichschaltung am Collége d'Europe und vergleichbaren 'Elite-Einrichtungen bis hinein in die private Lebensführung ist Teil eines Produktionsprozesses einer europäischen 'Elite'. Hier lernen die TechnokratInnen von Morgen zu funktionieren, hier wird ihnen der Habitus der europäischen Nomenklatura angeeignet (das heißt sie eignen sich ihn an und ihnen bleibt keine Wahl wollen sie den 'Erfolg'). Vergleichbar militärischen Ausbildungen geht es um die Formung der Subjekte orientiert an einem autoritativem13 Ideal.

Die eigentliche politische Selektion von BewerberInnen mit der 'richtigen' neoliberalen Grundeinstellung erfolgt dann über den Concours. Der Concours ist das Auswahlverfahren des Europäischen Amtes für Personalauswahl für die Besetzung von Reservelisten für unbefristete Mitarbeiter bei den Institutionen der Europäischen Union. Hier wird die 'politische Zuverlässigkeit' der zukünftigen potentiellen MitarbeiterInnen auf Herz und Nieren getestet. Das Verfahren wurde aus Frankreich übernommen, wo es seit langen das reibungslose Zusammenspiel von Bürokratie und KapitalbesitzerInnen garantiert.
Offiziell wird das Verfahren gerade wegen seiner Objektivität gelobt, aber angesichts widersprüchlicher und sich ausschließender politischer Lösungsansätze ist genau diese Rede von Objektivität als totalitäre Zumutung deutlich zu machen, geht es doch um den Ausschluß für die Existenz der Demokratie notwendiger alternativer Lösungsansätze.

Der Concours besteht aus 3 hintereinander geschalteten Auswahlverfahren, zuerst einem Multiple-Choice-Test, dann einem schriftlichem Test und zum Abschluß einer mündlichen Prüfung. Danach sind die ca. 1% Übriggebliebenen berechtigt sich auf eine Stelle bei der EU zu bewerben.
Dabei ist vor allem der schriftliche Test nicht nur Fach- sondern auch Gesinnungsprüfung. Hier wird z.B. erwartet das PrüfungsteilnehmerInnen Strategien zum Absenken der Arbeitslosigkeit, die Agrarpolitik der EU, die Energiepolitik, spezifische Felder der EU-Außenpolitik, u.a. erläutern und bewerten14. Diese Fragestellungen dienen ganz offensichtlich auch der politischen Bewertung der BewerberInnen. Dadurch ist der Concours ein zentrales Instrument zum Abschluß der EU-Kommission gegenüber demokratischen 'Zumutungen'.
Im Gegensatz zu Verwaltungen in denen zumindest der Parteienproporz in etwa abgebildet wird und damit auch zumindest ein gewisses Mindestmaß an demokratischer Vielfalt widersprüchlicher und kritischer Meinungen repräsentiert ist, kommt es auf Ebene der EU-Kommission zu einer weitestgehenden Gleichschaltung entlang eines scheinobjektiven15 Sachverstandes, der aber real nichts anderes darstellt, als eine Umbenennung der Interessen der auf EU-Ebene mächtigen Interessengruppen (vor allem Konzerne) in Allgemeininteressen.
Letztendlich sichert sich durch dieses Verfahren eine spezifische Schicht mit ihren Interessen die Vorherrschaft in den Gremien der EU.

Und auch vorab müssen Qualifikationsanforderungen erfüllt werden, die bereits eine massive schichtspezifische Vorauswahl darstellen. Insbesondere die Sprachkompetenz in mehreren EU-Sprachen einschließlich Aufenthalten im Ausland, dürfte bereits zum Ausschluß fast aller Interessierten aus der Unterschicht und unteren Mittelschicht führen.

Verstärkt wird diese Tendenz noch durch die Nichttrennung von Karriereverläufen in der EU-Technokratie und der internationalen Wirtschaft. Viele Stellen, insbesondere im Bereich des EU-Gerichtshofes sind zeitlich befristet, ein Wechsel aus oder in die Privatwirtschaft ist Alltag. Dies führt dazu, daß die kulturell hegemonialen Vorstellungen innerhalb der Konzernhierarchien auch die Anschauungen der EU-RichterInnen und Generalanwälte bestimmen. Dabei geht es nicht um den Vorwurf direkter Bestechlichkeit. Diese kommt im Einzelfall sicher vor, viel entscheidender ist aber die Übernahme des Denkens der Wirtschaft. Wenn Miguel Poiares als Generalanwalt der EU sich gegen das VW-Gesetz ausspricht, dann nicht weil er von Porsche gekauft wurde, sondern weil für ihn die Interessen der Kapitalseite identisch sind mit dem Allgemeinwohl. Er denkt genauso wie der Vorstand von Porsche. Und dies muß er auch, will er sich Karriereoptionen bewahren und es dürfte seiner tatsächlichen Überzeugung entsprechen, die alltäglich im Umgang innerhalb der überlappenden EU-Konzern-Zirkel (re)produziert wird.
Die klassischen Bereichstrennungen zwischen Verwaltungskarrieren, öffentlichen juristischen Laufbahnen und Wirtschaftskarrieren, die unabdingbar sind für das Funktionieren einer unabhängigen Verwaltung und einer unabhängigen Gerichtsbarkeit, existieren auf EU-Ebene nicht.

Auch viele Äußerungen der EU erinnern eher an moderne Managementlyrik als an Äußerungen eines politischen Gremiums.
Dies wird neben anderem im zweiten Teil dieses Textes dargestellt.
Die Managementideologien haben die EU insgesamt in einem Maßstab unterwandert, der eine substantielle Gefahr für die demokratischen Institutionen darstellt. Das Effizienz- und Managementdenken ist der Kern antidemokratischer Einstellungen der EU-Technokratie. In diesem Denken sind Menschenrechte und Demokratie der neoliberalen Marktfreiheit und der Effizienz nachgeordnet. Dem entsprechen heute große Teile der Rechtsetzungspraxis der EU.


- Zusammenarbeit mit Konzernen

Auch im folgenden geht es nicht um kriminelle Korruption, diese existiert zwar auf EU-Ebene, sie ist aber gegenüber den bekannten alltäglichen legalen Querverbindungen zwischen Konzernlobby und EU-Kommission vernachlässigbar. Auch spezifische auffällige Kampagnen mit verdeckten von Werbeagenturen bezahlten DemonstrantInnen usw. sind hier nicht das Thema. Es gibt eine Vielzahl an Wegen auf denen die neoliberale Ideologie und die Konzerninteressen als hegemoniales Denken ganz legal in der EU-Kommission verankert werden.

In Brüssel sind ca. 15.000 bezahlte LobbyistInnen tätig, 70% davon arbeiten direkt oder indirekt für Konzerninteressen, 20% für staatliche Institutionen (Bundesländer, Regionen, Städte, usw.) und ca. 10% für Gewerkschaften, Umweltverbände, Kirchen usw..16 Auf jede EU-Parlamentarierin / jeden EU-Parlamentarier kommen gleich eine ganze Gruppe LobbyistInnen. Hauptziel ist aber auch nicht das Parlament sondern die EU-Kommission. Gesetzesentwürfe und Verordnungen werden von den Lobbys bereits in die Mangel genommen und 'überarbeitet' bevor sie überhaupt offiziell im Parlament ankommen.

Die Zugänge der LobbyistInnen zur EU-Technokratie sind vielfältig. Wichtige Lobbyinstitutionen wie der ERT (European Round Table of Industrials - der Lobbyorganisation der multinationalen Konzerne auf EU-Ebene) haben schon rein räumlich ihre Etablissements in nächster Nähe zu den Schaltzentralen der EU-Kommission eingerichtet.17 Sie haben einen selbstverständlichen Zugang zu den höchsten Stellen der EU-Technokratie.

Andere LobbyistInnen müssen etwas kompliziertere Wege gehen. Die EU-Kommission hat sich mit einem Kranz von 1237 'Expertengruppen' umgeben (Stand 2007, Tendenz wachsend, dazu kommen zusätzlich noch diverse Komitees (ein paar 100) - das heißt; auf 8 MitarbeiterInnen der EU-Kommission einschließlich der PförtnerInnen usw. kommt eine 'Expertengruppe').18 In vielen dieser 'Expertengruppen' sind konzernnahe WissenschaftlerInnen, direkte LobbyistInnen der Konzerne oder ihre Organisationen stark vertreten oder in leitender Funktion tätig. Auf Grund der personell im Verhältnis zu den zunehmenden Aufgaben geringen Personalausstattung der EU-Kommission, haben diese 'Expertengruppen' einen erheblichen Einfluß auf die Ausgestaltung der Gesetzespraxis in der EU. Die Mitglieder haben darüber hinaus einen bevorzugten Zugang zu Informationen und sind als LobbyistInnen dadurch zum Teil eher und ausführlicher über Gesetzesvorhaben informiert als z.B. die Abgeordneten des EU-Parlaments. Dadurch können die Lobbyinstitutionen frühzeitig ihre Vorstellungen im Entwurfsstadium in Gesetzestexte und Verordnungen einschreiben, häufig ohne das dies den später darüber abstimmenden ParlamentarierInnen überhaupt bekannt ist, soweit sie nicht selbst Teil dieser informellen Subkultur aus EU-Technokratie und Konzernen sind.19

Auf ähnliche Weise arbeiten weitere vielfältige einflußreichere und weniger einflußreiche Lobbyinstitutionen.20

Das Denken, daß dabei in der EU-Nomenklatura zum tragen kommt, entspricht einer Äußerung von Klaus Schwab als Konferenzleiter des World Economic Forum in Davos 2008 im Rahmen einer Rede von Bill Gates, in der er zwei Manager von Nestle und Coca Cola, als Beispiele für Management-Kompetenz zur Lösung der Weltwasserproblematik anpries, da diese sich durch ihre erfolgreiche Tätigkeit für diese Konzerne als Fachleute mit hoher Kompetenz ausgewiesen hätten.
In diesem Denken sind die ManagerInnen, die 'natürlichen' Fachleute auf ihrem Gebiet. Interessengegensätze gibt es in diesem Denken nicht, ist doch in diesem Denken das Wohl der Welt mit dem Wohl der Konzerne identisch (gesetzt).21

Brüssel ist für die in der EU-Kommission tätigen TechnokratInnen eine Art Raumschiff, in dem sie sich weitestgehend abgekoppelt von der brüsseler Bevölkerung fast ausschließlich innerhalb der vom neoliberalen Geist und den KonzernvertreterInnen dominierten Subkultur der EU-Nomenklatura bewegen. Zum Lobbying gehört selbstverständlich auch die Organisation von 'Experten'meetings und hochrangigen Kulturveranstaltungen. Dabei geht es gar nicht immer unbedingt um konkrete Einflußnahme, vieles dient eher der Durchsetzung bestimmter neoliberaler Denkschemata. Das Denken von Technokratie und Industrie wird in Übereinstimmung gebracht. Forciert wird dies noch dadurch daß ein Teil der EU-TechnokratInnen und ParlamentarierInnen vor und/oder nach ihrer EU-Karriere in der Privatwirtschaft gearbeitet haben bzw. dort (wieder) eine Stelle suchen.


Nicht Korruption ist das entscheidende Problem, sondern diese Form organisierter struktureller Identität der EU-Nomenklatura mit dem Management internationaler Konzerne, die ganz legal alle Strukturen auf EU-Ebene durchzieht und die, als Identität von Staats- und Kapital-'Elite', historisch auch an der Basis der Herausbildung des modernen Staates stand.
Auf der Ebene der EU tritt diese primäre Funktion des modernen Staates als Garant der Mehrwertabschöpfung und als Agent der Optimierung der kapitalistischen Ausbeutungsbedingungen nur wieder in aller Klarheit zu Tage22, während sie im Nationalstaat durch, gegen Staat und Kapital erkämpfte, ArbeitnehmerInnen- und Menschenrechte teilweise überdeckt wurde.
Dem muß dringend wieder eine gegen Staat und Kapital gerichtete antinationale Bewegung entgegengesetzt werden. Dabei wird auch eine gewaltfreie Bewegung mit massiver Kriminalisierung durch die EU-Agenturen des Kapitals rechnen müssen.

Dieser reale bürokratische Hintergrund ist zu berücksichtigen bei der Interpretation der Verträge von Lissabon und der Einschätzung ihrer Bedeutung.




Welche Bedeutung kommt in diesem Kontext den
Verträgen von Lissabon zu?


Mit den Verträgen von Lissabon hat sich die EU-Nomenklatura ein im neoliberalen Sinn leicht funktionalisierbares Vertragswerk geschaffen. Dazu ist es nur notwendig sich die richtigen Stellen herauszusuchen und ihnen besonderes Gewicht zu verleihen.
Vor dem Hintergrund des Wissens um die Sozialisierung der EU-Technokratie ist genau ein solcher politischer Umgang mit den Verträgen das Erwartbare.


So liefern die Verträge eine Legitimation für eine Forcierung eines marktradikalen Wachstumskurses.

"Wirtschaftswachstum" und eine "in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft"23 werden als Ziele festgelegt.
Die unternehmerische Freiheit wird zum Grundrecht erhoben24.
Explizit wird ein permanent wachsender Konsum als Ziel der EU eingeführt; die "Notwendigkeit, eine Ausweitung des Verbrauchs innerhalb der Union zu gewährleisten"25.
Die Grundlagen für die juristische Zerschlagung des Öffentlichen Dienstes (Wasserversorgung, Schwimmbäder, Bibliotheken, usw.) werden weiter ausgebaut; "Die Mitgliedstaaten werden in Bezug auf öffentliche Unternehmen und auf Unternehmen, denen sie besondere oder ausschließliche Rechte gewähren, keine den Verträgen und insbesondere den Artikel 18 und 101 bis 109 widersprechenden Maßnahmen treffen oder beibehalten."26 Zwar ließe sich dies bei entsprechendem Willen auch anders interpretieren. An Gesichts der realen bisherigen neoliberalen Rechtspraxis der EU, ist aber jede alternative Interpretation als fahrlässig naiv oder mutwillig verschleiernd zu kennzeichnen. Die Artikel dieses Abschnittes (Artikel 101 bis 10927) lassen sich bei Bedarf als juristisches Instrument zur Zerschlagung jedweder Form von Gemeinwirtschaft, nicht nur öffentlich rechtlicher auch z.B. von Tauschringen usw., nutzen. Und bei Bedarf, daß heißt falls solche Praxen zu relevanten Alternativen heranwachsen, wird genau dies geschehen.
Außerdem werden andere Zielsetzungen, z.B. Umwelt- und Arbeitsschutz, der Wettbewerbsorientierung und dem Prinzip des freien Marktes untergeordnet und dürfen nur unter der Bedingung verfolgt werden, daß sie die neoliberale Politik nicht beeinträchtigen.28
Unter Berücksichtigung aktueller Urteile des EU-Gerichtshofes zum Streikrecht wird deutlich, daß auch das Streikrecht nur als nachrangiges Recht begriffen wird, daß den Erfordernissen der neoliberalen Politik unterzuordnen ist und bei Bedarf ausgesetzt wird.29

Dieser radikal an den Interessen der Konzerne orientierte Kurs stellt die Umsetzung einer explizit ausformulierten politischen Kurses dar. In Lissabon 2000 beschloß die EU auf Betreiben des ERT (European Round Table of Industrials - der Lobbyorganisation der multinationalen Konzerne auf EU-Ebene) die danach benannte Lissabon-Strategie30, eine neoliberale Kampfansage gegen soziale und freiheitliche Errungenschaften um durch 'Flexibilisierung des Humankapitals' die EU bis 2010 zum wettberwerbsfähigsten Wirtschaftsraum der Welt zu machen (also durch eine asoziale Politik gegenüber ArbeitnehmerInnen, den Abbau von erkämpften ArbeitnehmerInnenrechten und Sozialleistungen, diese zu zwingen sich jede Zumutung gefallen zu lassen - in Deutschland umgesetzt durch die rot-grüne Bundesregierung durch Hartz IV -).


Die Verträge sind außerdem von einem zutiefst antidemokratische Geist durchdrungen. Dabei geht es nicht so sehr um klassisch totalitäre Intentionen, sondern um den Ersatz eines demokratischen Rechtssystems durch moderne Managementprinzipien.

Der Geist der Verträge ist offensichtlich einer Sichtweise geschuldet die EU-Verwaltung nach Art und Weise eines modernen Konzerns zu strukturieren.
Am auffälligsten ist dies bei der Außerkraftsetzung der Gewaltenteilung, die offensichtlich funktionalistischen Erwägungen zum Opfer gefallen ist.
Aber auch das Ziel der "Effizienz", das als ein zentrales Anliegen benannt31 wird entspricht diesem Denken.
Und nicht die demokratische Entscheidungsfindung wird betont sondern "Entscheidungen sollen möglichst offen und bürgernah getroffen werden"32. Das könnte auch in einem modernen Managementratgeber für eine effiziente Firmenkultur mit 'abgeflachten' Hierarchien stehen, die aber nichts anderes als eine Optimierung eines Herrschaftsverhältnisses ist.
Auch die 'Unabhängigkeit' der Europäischen Zentralbank ist als Teil dieser Managementideologie zu sehen, wird doch dadurch33 eine parlamentarisch demokratische Kontrolle der Zentralbank unterbunden zu Gunsten von 'Fachleuten', die die kulturell hegemoniale neoliberale Weltsicht in Reinform verkörpern.34
Auch das Prinzip der Subsidiarität (Delegation von Politik auf untere Ebenen), das zuerst wie eine Stärkung von Basisdemokratie wirkt, erweist sich bei genauerem Hinschauen als moderne intelligente Form autoritären Zentralismusses. Ähnlich 'autonomen' Arbeitsgruppen in der Industrie geht es hier nicht um mehr Selbstbestimmung sondern um die Optimierung der Herrschaft. Durch die Delegation der Ausführungsdetails an untergeordnete Stellen bei gleichzeitig immer rigideren Gesamtvorgaben, wird Handlungskompetenz und Demokratisierung nur simuliert. Kommunen dürfen letztendlich nur noch die Ausbeutungsbedingungen selbständig optimieren.
So wird z.B. der Rückbau öffentlicher Betriebe erzwungen und gleichzeitig ein größerer Teil der Zuständigkeit für die Daseinsfürsorge nach unten delegiert. In dieser Zwickmühle haben Kommunen dann nur noch die Wahl, welche neoliberale Sparmaßnahme sie durchsetzen wollen.
Oder es läuft wie z.B. im Bildungsbereich. Dort wurde mit dem Bolognaprozess die totalitäre Gleichschaltung der universitären Bildung in Europa im Interesse der Konzerne entlang der Vorgaben des ERT (European Round Table of Industrials - der Lobbyorganisation der multinationalen Konzerne auf EU-Ebene) festgelegt, um gleichzeitig den Universitäten die Durchführung in 'Eigenverantwortung' zu überlassen. Um dies dann wiederum zentralistisch durch Evaluationsagenturen detailliert zu kontrollieren.
Dies ist die Subsidiarität, die hier gemeint ist.
Dem Managementdenken entspricht auch die Ausformulierung von Gesetzen als Vertragsrecht, die es dem Souverän (der Bevölkerung) extrem erschwert Änderungen durchzusetzen.


Die Verträge beinhalten die Gefahr der Auflösung von bürgerlichen Grundrechten

Als "grundlegende Funktionen des Staates" werden "die Wahrung der territorialen Unversehrtheit, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der Schutz der nationalen Sicherheit"35 bezeichnet, soziale, kulturelle, freiheitliche Aufgaben, u.a. kommen nicht vor. Ziel der EU ist offensichtlich den modernen Staat auf einen Polizei- und Militärstaatskern zu reduzieren, das Staatsideal, das in diesem Satz zum Ausdruck kommt, ist das eines asozialen, kulturlosen und totalitären Überwachungsstaates.
Die in der Charta der Grundrechte festgelegten Freiheiten werden durch die Erläuterungen der Charta weitgehend relativiert oder sogar in ihr Gegenteil verkehrt. So wird z.B. Zwangsarbeit in der Charta verboten und in den Erläuterungen heißt es dann; daß Zwangsarbeit im Gefängnis nicht darunter fällt, daß die Zwangsarbeit im Rahmen von Militär- und Zivildienst nicht darunter fällt und daß übliche Bürgerpflichten nicht darunter fallen. Letztendlich wird damit praktisch jede Form von Zwangsarbeit legitimierbar. Wohnungslosigkeit ist nach diesen Erläuterungen nach wie vor ein Grund für Freiheitsentzug. Ein Recht auf Wohnung existiert aber nicht. Selbst das Verbot der Todesstrafe wird für Kriegszeiten außer Kraft gesetzt. Angesichts dessen, daß sich die EU seit Jahren permanent im Krieg befindet, eine höchst bedenkliche Ausnahmeregelung, erst Recht unter Berücksichtigung der Rede vom Krieg gegen den Terrorismus. Die Relevanz der Erläuterungen der Charta wird in den EU-Verträgen explizit betont.36
Die Gewaltenteilung ist wie schon angeführt nicht gewährleistet.
Die Menschenrechte erscheinen hier als Anhang und Ausfluß einer marktwirtschaftlichen Verfassung, sie sind ihr damit nachgeordnet.
Selbst konservative Rechtswissenschaftler37 sehen auf Grund der vielfältigen Mängeln des EU-Rechtssystems (insbesondere der mangelnden Gewaltenteilung), auf Grund der schwammigen Formulierungen und auf Grund der bisherigen Spruchpraxis der EU-Gerichte, in den Verträgen eine substantielle Gefahr für die verfassungsrechtlich geschützten Freiheiten und Grundrechte. EU-Gerichte haben sich bisher in fast allen Fällen im Zweifelsfall gegen die Grundrechte und für das Managementdenken des effizienten Durchgriffs entschieden, ganz im Gegensatz zur Tradition des Bundesverfassungsgerichtes, daß in seinen Urteilen dem Grundrechteschutz immer wieder ein erhebliches Gewicht beigemessen hat, auch dort, wo dies Verwaltungs- oder Polizeihandeln verkomplizierte.


Darüber hinaus liefern die Verträge die Legitimationen für weltweite Kriegseinsätze und eine Aufrüstungspolitik

So heißt es in Artikel 42 des Vertrags über die Europäische Union; "Die Mitgliedsstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern. Die Agentur für die Bereiche Entwicklung der Verteidigungsfähigkeiten, Forschung, Beschaffung und Rüstung (im folgenden "Europäische Verteidigungsagentur") ermittelt den operativen Bedarf und fördert Maßnahmen zur Bedarfsdeckung, trägt zur Ermittlung von Maßnahmen zur Stärkung der industriellen und technologischen Basis des Verteidigungssektors bei und führt diese Maßnahmen gegebenenfalls durch". 38 Damit wird der Militärisch-Industrielle-Komplex auf EU-Ebene institutionalisiert und sein Ausbau als Staatsziel definiert. Die Charta der Vereinten Nationen wird für militärische Aktionen nicht als verbindlich anerkannt sondern nur von ihren Grundsätzen her.39
Der Einsatz dieses Militärs ist in Artikel 43 dabei so weit gefaßt ("Krisenbewältigung", "Terrorismus")40, daß praktisch jede Form von militärischem Einsatz, der gewollt ist, damit zu rechtfertigen ist, einschließlich Angriffskriegen.


Und die Verträge stehen für die weitere Zuspitzung und Fortschreibung einer verfehlten Wissenschafts- und Forschungspolitik

Die Europäische Forschungspolitik, die in Artikel 179 in ihren Grundsätzen festgelegt ist41, reduziert Wissenschaft auf eine Hilfsgröße der industriellen Entwicklung und der Steigerung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit. In radikaler Mißachtung der humanistischen aufklärerischen Wissenschaftstradition Europas wird die Wissenschaft auf die Rolle als Angestellte des Kapitals reduziert. Dies entspricht dem Managementgeist der die Verträge insgesamt durchweht. Insofern ist es dann auch nur konsequent, wenn die weitere Förderung der Atomtechnologie mit dem EAG-Vertrag (Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft) weiterhin einen zentralen Platz in der EU-Forschungsförderung einnimmt.42




Was tun?

Dabei gilt, daß all dies Tendenzen sind, und keine notwendigen Interpretationen. Nicht die Verträge von Lissabon sind das entscheidende Problem, sie sind nur Symbol für das Denken der EU-TechnokratInnen, dass Problem ist eben diese EU-Nomenklatura. Nur muß bei Berücksichtigung dieser sich selbst (re)produzierenden 'Elite' und ihrer Denkweise leider das Schlimmste befürchtet werden. Nicht weil diese Menschen 'böse' oder korrupt wären, nicht einmal weil sie besonders egoistisch wären, sondern weil sie vergleichbar den DDR-Eliten längst die Überzeugung pflegen, daß die Bevölkerung und ihre 'mangelnde' Bereitschaft der Führung zu folgen, das Problem darstellt und nicht sie selbst das Problem sind.
Dabei ist nicht die EU-'Elite' allein das Problem, auf EU-Ebene zeigen sich nur in zugespitzter Form die neoliberalen Entwicklungen, die auch auf einzelstaatlicher Ebene stattfinden. Gerade die Bundesrepublik Deutschland ist in vielen Punkten die treibende Kraft neoliberaler Reformen (Z.B. Schengen43, Bolognaprozess44, u.a.).

Was tatsächlich umgesetzt wird hängt aber an der Bevölkerung, daran, was sich die Menschen in der EU gefallen lassen. Komplexe Gesellschaften, wie die der EU, sind gegen die eigene Bevölkerung nicht regierbar.

Widerstand ist machbar.


Jörg Djuren, 2010





Übersicht



























Fußnoten

1 EU-"Verfassung", Entwurf 2004, die Gesetzestexte -
http://www.3tes-Jahrtausend.org/europaeische_union/eu_verfassung_gesetzestext.htm -

2 Konsolidierte Fassungen des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union -
http://www.3tes-Jahrtausend.org/europaeische_union/eu_vertraege_konsolidiert.pdf -

3 Charta der Grundrechte der Europäischen Union -
http://www.3tes-Jahrtausend.org/europaeische_union/eu_charta_der_grundrechte.pdf -
Anhang, Erläuterungen zur Charta der Grundrechte der Europäischen Union -
http://www.3tes-Jahrtausend.org/europaeische_union/anhang_eu_charta_der_grundrechte.pdf -

4 Auch in Mainstreammedien ist dies ein beliebtes Thema, z.B.:
Die Dunkelmänner. Hinter jedem EU-Parlamentarier stehen mehr als zwanzig Lobbyisten. Sie überwachen die Gesetzgebung, drohen Abgeordneten und kaufen Entscheidungen. - Petra Pinzler - in: DIE ZEIT, S. 30 - 48/2006 -
http://www.zeit.de/2006/48/EU-Lobby -
Die schlimmsten Strippenzieher der EU - Susanne Amann - DER SPIEGEL ONLINE - 16. Oktober 2007 -
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,511286,00.html -
Lobbying Läuft Wie Geschmiert - Regie: Myriam Tonelotto - 45 Min. - NDR/Arte, 2003 -
http://www.staytuned.at/normale_archiv/125.html#anker2 -

5 Z.B.:
Lobby Controll, Initiative für Transparenz und Demokratie -
http://www.lobbycontrol.de -
Corporate Europe Observatory -
http://www.corporateeurope.org -

6 EU-Lobbyismus im Blickpunkt - Informationen auf der Internetseite des Europaparlament -
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?language=DE&
type=IM-PRESS&reference=20080414FCS26495&secondRef=0
-

7 Dies resultiert zum Teil sicher daraus, daß die Rechtsetzungspraxis der EU zuerst (in der EWG) eine zur Regulierung der Monopole entwickelte und auf den freien Warenverkehr zielende Rechtspraxis war. Dieser Ursprung der EU-Rechts aus dem Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht wirkt bis heute fort in der neoliberalen Ausrichtung an Konzerninteressen und dem Dogma des 'freien Marktes'.

8 Dies wird im Text der Verträge, vor allem aber in der auslegenden Rechtssprechung des EU-Gerichtshofes deutlich:

Europa-Recht gegen Arbeiterinteressen. Eine kritische Analyse der EU-Rechtsetzung - Armin Kammrad - Internetpublikation: http://labournet.de - 27.1.2008 -
http://www.labournet.de/diskussion/eu/sopo/kammrad.pdf -

9 Krysmanski, H.J. - Wem gehört die EU? - Studie im Auftrag der Europaabgeordneten Sahra Wagenknecht - Berlin und Brüssel, 2006 -
http://www.uni-muenster.de/PeaCon/wemgehoertdieeu/eu-krys-sept-06.pdf -

10 Europe Divided? Elites versus Public Opinon on European Integration - Lisbeth Hooghe - Reihe Politikwissenschaft 88 - Institut für höhere Studien, Wien, April 2003 -
http://aei.pitt.edu/531/02/pw_88.pdf - 11 Europäische Verwaltungseliten. Die Reproduktion der europäischen Verwaltungselite im Spannungsfeld von nationalstaatlichem Einfluß und institutioneller Schließung - Christian Baier, Lisa Geißler, Matthias Hansel, u.a. - Oldenburger Studien zur Europäisierung und zur transnationalen Regulierung Nr. 17/2007 - Oldenburg, 2007 -
http://www.sozialstruktur.uni-oldenburg.de/dokumente/beip17.pdf -

12 Kerstin Poehls - Institutionalising a concept of Europe: the Collége d'Europe - in: "The making and unmaking of the European Union: Fifty-five years of crabwalk?" - Papers, Second HEIRS Conference - Portsmouth, 4 bis 5 November 2005 - http://aei.pitt.edu/7051/01/heirscolloquium2005.pdf -

13 autoritativ = von einer übergeordneten Autorität stammenden

14 Beispiele von Tests für den Concours auf den Seiten der EU -
http://europa.eu/epso/competitions/test_sample_de.htm -

15 In politischen Fragen, die von nicht auflösbaren Interessenwidersprüchen, z.B. KapitalbesitzerInnen und Kapitallose, bestimmt werden, ist die Objektivität einer 'richtigen' Lösung immer Schein.

16 Lobby Planet, Brussels the EU quater. Explore the corporate lobby paradyse - Corporate Europe Observatory - Amsterdam, 2005 - http://www.corporateeurope.org/docs/lobbycracy/lobbyplanet.pdf -

17 ebd.

18 Åse Gornitzka / Ulf Sverdrup - Who Consults? Expert Groups in the European Union - In: Morton Egebert (Ed.) - Institutional Dynamis and the Transformation of Executive Politics in Europe - CONNEX Report Series No. 03 - http://www.mzes.uni-mannheim.de/projekte/connex/ - Mannheim 2007 -
http://www.mzes.uni-mannheim.de/projekte/typo3/site/fileadmin/
BookSeries/Volume_Three/Book_Barcelona_final.pdf
-

19 Yiorgos Wasssalos - Secrecy and corporate dominance, a study on the composition and trasparency of European Commission Expert Groups - Hg.: ALTER EU, Alliance for lobbying Transparency and Ethics Regulation in the European Union - http://www.alter-eu.org - March, 2008 -
http://www.alter-eu.org/en/system/files/publications/expertgroupsreport.pdf -

20 Ausführlich werden solche Institutionen z.B. im Buch Konzern Europa. Die unkontrollierte Macht der Unternehmen dargestellt;
Belén Balanyá / Ann Doherty / Olivier Hoedman / Adam Ma'anit / Erik Wesselius - Konzern Europa. Die unkontrollierte Macht der Unternehmen - Zürich, 2001 - (Obwohl dieses Buch inzwischen sicher in Teilen veraltet ist, hat sich doch grundlegend an den Strukturen bis auf den Austausch einiger Namen und Institutionen nichts geändert.)

21 Bill Gates - A New Approach to Capitalism in the 21st Century - World Economic Forum 2008, Davos, Switzerland - Jan. 24, 2008 -
http://www.microsoft.com/Presspass/exec/billg/speeches/2008/01-24WEFDavos.mspx
"KLAUS SCHWAB: Then if I understand you correctly, you would give the advice -- that's my question -- that a corporation is concentrating on a few of such projects, not being all over the plate. And if I understand you correctly, you would also give the advice that a corporation, what it is doing is in line with its own capabilities. Is that correct?
BILL GATES: That's right. I mean, I'm sure that every company will do things like matching employee gifts. That lets the employee have more impact in their personal giving. I'm sure they'll do things in their local communities that are fairly broad.
But when you look on a global basis, when you look at the tough problems of the poorest, a company really should primarily stick to what it knows well: Does it know food, does it know distribution, does it know drugs, does it know media, does it know cell phones? There are, thank goodness, a lot of examples which I think would end up covering virtually all the companies that are here at the forum. But that's where in a sense you're developing something that's lower cost, and you're true to the identity and the expertise of that organization.

KLAUS SCHWAB: Such reason when we had this morning the water discussion, the two persons who took the lead were Peters Brabeck from Nestle, and Neville Isdell from Coca-Cola, two companies who have special expertise with water."

22 EU Enlargement. For whom? An inquiry into the class character of enlargement conditionality towards Poland, Hungary and the Czech Republic - Mathias Bismo - Hovedfagsoppgave Institutt for Sammenlignende Politikk Universitetet i Bergen - Vår 2007 - http://ugle.svf.uib.no/sampol/filer/1973.pdf -

23 Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union - Entspr.: Seite 21 der konsolidierten Fassung der Verträge -
& Artikel 119 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäische Union - Entspr.: Seite 127 / 128 der konsolidierten Fassung der Verträge -
http://www.3tes-jahrtausend.org/europaeische_union/eu_vertraege_konsolidiert.pdf -

24 Artikel 16 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union -
http://www.3tes-jahrtausend.org/europaeische_union/eu_charta_der_grundrechte.pdf -

25 Artikel 32 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäische Union - Entspr.: Seite 78 der konsolidierten Fassung der Verträge -
http://www.3tes-jahrtausend.org/europaeische_union/eu_vertraege_konsolidiert.pdf -

26Artikel 106 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäische Union - Entspr.: Seite 119 der konsolidierten Fassung der Verträge -
http://www.3tes-jahrtausend.org/europaeische_union/eu_vertraege_konsolidiert.pdf -

27 Artikel 101 bis 109 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäische Union - Entspr.: Seite 116 bis 122 der konsolidierten Fassung der Verträge -
http://www.3tes-jahrtausend.org/europaeische_union/eu_vertraege_konsolidiert.pdf -

28 Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäische Union - Entspr.: Seite 124 /125 der konsolidierten Fassung der Verträge -
http://www.3tes-jahrtausend.org/europaeische_union/eu_vertraege_konsolidiert.pdf -

29 Hermannus Pfeiffer - Markt besiegt Gewerkschaftsrechte. Der Europäische Gerichtshof verschiebt die Balance zwischen europäischem Binnenmarkt und nationalen Gesetzen immer weiter zugunsten der EU-Regeln. Damit steht auch das im deutschen Grundgesetz verankerte Streikrecht auf der Kippe - taz - 04.08.2008 -
http://www.taz.de/1/archiv/print-archiv/printressorts/digi-artikel/
?ressort=wu&dig=2008%2F08%2F04%2Fa0060&cHash=452f710061
-

30Anette Groth - Die Lissabon-Strategie: Die doppelte Revolution - Europa Magazin - Zürich - 1/2005 -
http://www.europa-magazin.ch/zone?13@7.4aQobDvcmhU.0@.3bb4c3e6 -

31 Z.B. auf der 2. Seite der Präambel des Vertrags über die Europäische Union - Entspr.: Seite 19 der konsolidierten Fassung der Verträge -
http://www.3tes-jahrtausend.org/europaeische_union/eu_vertraege_konsolidiert.pdf -

32 Artikel 1 des Vertrags über die Europäische Union - Entspr.: Seite 20 der konsolidierten Fassung der Verträge -
http://www.3tes-jahrtausend.org/europaeische_union/eu_vertraege_konsolidiert.pdf -
Artikel 10 des Vertrags über die Europäische Union - Entspr.: Seite 26 der konsolidierten Fassung der Verträge -
http://www.3tes-jahrtausend.org/europaeische_union/eu_vertraege_konsolidiert.pdf -

33 Artikel 130 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäische Union - Entspr.: Seite 136 der konsolidierten Fassung der Verträge -
http://www.3tes-jahrtausend.org/europaeische_union/eu_vertraege_konsolidiert.pdf -

34 Z.B. Thilo Sarrazin Exfinanzsenator aus Berlin, der 2009 in den Vorstand der Bundesbank gewechselt ist - Sarrazin hat sich vor allem als der zentraler Koordinator der asozialen Politik der rot-roten Koalition in Berlin einen Namen gemacht. Von ihm gibt es z.B. Äußerungen, die sinngemäß darauf hinauslaufen, daß Kultur- und Sozialwissenschaften überflüssig sind, außer für den Zwecks als Hilfswissenschaften zur Erhöhung der Akzeptanz des Handelns der Technokratie beizutragen.
Im Hirn der Republik - DIE ZEIT, Ausgabe 30, 2003 - Martin Spiewak -
http://www.zeit.de/2003/30/B-Berlin -

35 Artikel 4 des Vertrags über die Europäische Union - Entspr.: Seite 22 der konsolidierten Fassung der Verträge -
http://www.3tes-jahrtausend.org/europaeische_union/eu_vertraege_konsolidiert.pdf -

36 Artikel 6 des Vertrags über die Europäische Union - Entspr.: Seite 23 der konsolidierten Fassung der Verträge -
http://www.3tes-jahrtausend.org/europaeische_union/eu_vertraege_konsolidiert.pdf -

37 Siehe z.B.:
Karl Albrecht Schachtschneider - Eine Charta der Grundrechte für die Europäische Union - Aus Politik und Zeitgeschichte (B 52-53/2000) -
http://www.bpb.de/publikationen/2BLHHD.html
- (Obwohl dieser Artikel sich noch auf den 'alten' Verfassungsentwurf bezieht sind die meisten Kritikpunkte übertragbar auf die Verträge von Lissabon.)
Peter Mühlbauer - "Diese Ermächtigungsklauseln lassen schon an schlimmere Zeiten denken" Ein Interview mit Professor Karl Albrecht Schachtschneider zum Lissabon-Vertrag - telepolis 22.07.2008 -
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/28/28372/1.html - /
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/28/28379/1.html - /
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/28/28391/1.html -

38 Artikel 42 des Vertrags über die Europäische Union - Entspr.: Seite 52/53 der konsolidierten Fassung der Verträge -
http://www.3tes-jahrtausend.org/europaeische_union/eu_vertraege_konsolidiert.pdf -
Siehe auch Artikel 45 des Vertrags über die Europäische Union 39 ebd.

40 Artikel 43 des Vertrags über die Europäische Union - Entspr.: Seite 53 der konsolidierten Fassung der Verträge -
http://www.3tes-jahrtausend.org/europaeische_union/eu_vertraege_konsolidiert.pdf -

41 Artikel 179 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäische Union - Entspr.: Seite 168 der konsolidierten Fassung der Verträge -
http://www.3tes-jahrtausend.org/europaeische_union/eu_vertraege_konsolidiert.pdf -

42 Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft konsolidierte Fassung -
http://www.3tes-jahrtausend.org/europaeische_union/vertrag_europaeische
_atomgemeinschaft_eag.pdf
-

43 Antirassistische Kampagnenseite von www.no-racism.net -
http://no-racism.net/rubrik/37/ -

44 Kritik an den Folgen des Bolognaprozesses im Kontext GATS vom BdWi (linke WissenschaftlerInnen Vereinigung) und studentischer Seite;
Der Reader. Texte zu GATS und Studiengebühren -
http://euforthepeople.tripod.com/gats-reader-deutsch.pdf -,
Reader zur Kritik am Bachelorsystem -
http://fsr.blogsport.de/images/Bareadernew.pdf -.
Kritik am Bolognaprozeß von konservativer Seite: - Peter J. Brenner - Die Wüste wächst. Über die Selbstzerstörung der deutschen Universität -
http://www.nachdenkseiten.de/?p=3031 -
Hier wird sehr deutlich, daß der fundamentalistische Glaube an die modern-autoritäre Managementideologie nicht auf die EU beschränkt ist und in ihren totalitären Auswirkungen durchaus von ihrer Zerstörungskraft vergleichbar ist mit anderen fundamentalistischen Strömungen der Gegenwart.





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Zuletzt aktualisiert 30.04.2016






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EU-Vertrag von Lissabon 2007 - anarchistische Kritik

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